Eltern eines Kindes mit Behinderung möchten häufig sicherstellen, dass ihr Vermögen dem Kind langfristig zugutekommt, ohne dass die erbrechtliche Gestaltung ihre Wirkung durch einen unmittelbaren Zugriff von Sozialleistungsträgern verliert. Das sogenannte Behindertentestament ist hierfür ein etabliertes Gestaltungsmittel.

Was soll ein Behindertentestament erreichen?

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der behinderte Angehörige am Nachlass beteiligt werden kann und zugleich zusätzliche Lebensqualität aus dem ererbten Vermögen erhält. Die Gestaltung muss dabei sowohl erbrechtliche als auch sozialrechtliche Besonderheiten berücksichtigen.

Vor- und Nacherbschaft

Häufig wird der behinderte Angehörige als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt. Nach seinem Tod fällt das verbliebene Vermögen an einen bestimmten Nacherben. Dadurch wird verhindert, dass der Nachlass vollständig frei verfügbar wird und die gewünschte langfristige Bindung verloren geht.

Besondere Bedeutung der Testamentsvollstreckung

Eine Dauertestamentsvollstreckung ist regelmäßig ein zentraler Bestandteil der Gestaltung. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlassanteil und kann dem Betroffenen im Rahmen der testamentarischen Vorgaben Leistungen zukommen lassen, die seine Lebensqualität verbessern.

Individuelle Gestaltung ist entscheidend

Standardformulierungen werden der familiären Situation häufig nicht gerecht. Vermögensumfang, Familienstruktur, bestehende Betreuungs- oder Unterstützungsverhältnisse und die gewünschte Nachfolge sollten aufeinander abgestimmt werden. Gerade bei größeren Vermögen oder mehreren Erben empfiehlt sich eine sorgfältige und vorausschauende Regelung.