Erbrecht
Nachlass gestalten und erbrechtliche Konflikte lösen

Behindertentestament und Vermögensschutz
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Behindertentestamenten. Eltern und andere Angehörige können damit die erbrechtliche Versorgung eines Kindes mit Behinderung langfristig gestalten und zugleich die Besonderheiten des Sozialleistungsrechts berücksichtigen. Ziel ist eine Gestaltung, durch die das ererbte Vermögen dem Menschen mit Behinderung möglichst dauerhaft zugutekommt. Die konkrete Ausgestaltung erfordert eine sorgfältige Abstimmung von Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung auf die familiäre und wirtschaftliche Situation.
Gemeinschaftliches Testament und Nachlassgestaltung
Die Kanzlei berät bei der Errichtung und Prüfung einzelner und gemeinschaftlicher Testamente sowie bei der strukturierten Gestaltung der Vermögensnachfolge. Gerade bei Ehegatten, Patchworkfamilien oder Familien mit einem behinderten Kind können sich besondere Anforderungen an Erbeinsetzung, Bindungswirkung, Schlusserbfolge und Änderungsmöglichkeiten ergeben.
Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung kann insbesondere bei Behindertentestamenten, komplexen Nachlässen, längerfristigen Anordnungen oder konfliktanfälligen Erbkonstellationen sinnvoll sein. Die Beratung umfasst die rechtliche Gestaltung der Anordnung ebenso wie Fragen zur Durchführung, zu Rechten und Pflichten des Testamentsvollstreckers und zu Auseinandersetzungen mit Erben oder sonstigen Beteiligten.
Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Streit
Nach einem Erbfall entstehen häufig Konflikte über Pflichtteilsansprüche, die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Die Kanzlei unterstützt bei der rechtlichen Einordnung, der außergerichtlichen Lösung und – wenn erforderlich – der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.