Rechtsgebiet

Heimrecht & WBVG

Beratung von Pflegeeinrichtungen und sozialen Trägern

Vertragswerk nach dem WBVG

Die Kanzlei berät Pflegeeinrichtungen und soziale Träger bei der Gestaltung, Prüfung und Weiterentwicklung ihres Vertragswerks. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Anforderungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG), eine transparente Vertragsgestaltung sowie die rechtssichere Einbindung von Leistungs-, Entgelt- und Zusatzleistungsregelungen in Heim- und Betreuungsverträge.

Vorvertragliche Informationen

Bereits vor Abschluss eines Wohn- und Betreuungsvertrags bestehen nach dem WBVG Informationspflichten. Die Kanzlei unterstützt Einrichtungen bei der Gestaltung und Abstimmung der vorvertraglichen Informationen mit dem späteren Vertrag und den tatsächlich angebotenen Leistungen, damit Informationsunterlagen und Vertragswerk inhaltlich konsistent aufeinander abgestimmt sind.

Entgelt, Kosten und Zusatzleistungen

Entgelt- und Kostenfragen sind für Einrichtungen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich von zentraler Bedeutung. Die Beratung umfasst die vertragliche Abbildung der einzelnen Entgeltbestandteile, Änderungen von Entgelten und Leistungen, Zusatzleistungen sowie Fragen im Verhältnis zu Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Kostenträgern.

Kündigung und Vertragsbeendigung

Bei Pflichtverletzungen, Zahlungsrückständen, verändertem Pflegebedarf oder anderen Konflikten kann die Beendigung eines Heim- oder Betreuungsverhältnisses rechtlich anspruchsvoll sein. Die Kanzlei prüft Kündigungen und die Voraussetzungen einer Vertragsbeendigung und begleitet Einrichtungen bei der rechtssicheren Umsetzung und der Durchsetzung hiermit zusammenhängender Ansprüche.

Besondere Verantwortung im Heimrecht

Neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Einrichtungen werden die besonderen Schutz- und Teilhabebelange der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt. Ziel ist eine rechtlich belastbare Gestaltung, die den Besonderheiten des Pflege- und Betreuungsverhältnisses Rechnung trägt.