Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung und arbeitsrechtliche Konflikte

Kündigung und Kündigungsschutz
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Arbeitnehmer werden bei der Prüfung einer Kündigung, der Erhebung einer Kündigungsschutzklage und bei Verhandlungen über eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterstützt. Dabei können insbesondere die Weiterbeschäftigung, eine Abfindung, Freistellung und die sonstigen Bedingungen der Beendigung eine Rolle spielen. Für Arbeitnehmer ist zu beachten, dass eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss. Auch Arbeitgeber werden bei der Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen sowie in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen über deren Wirksamkeit beraten und vertreten.
Abmahnungen und Konflikte im Arbeitsverhältnis
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung kann erhebliche Bedeutung für den weiteren Verlauf eines Arbeitsverhältnisses haben und insbesondere eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten. Die Kanzlei prüft Abmahnungen auf ihre rechtliche Wirksamkeit und berät dazu, ob und wie gegen unberechtigte Vorwürfe vorgegangen werden sollte. Daneben erfolgt die Beratung bei Konflikten im bestehenden Arbeitsverhältnis, etwa bei Pflichtverletzungsvorwürfen, Streitigkeiten über Aufgaben und Verantwortlichkeiten oder einer sich abzeichnenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Bei der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt es nicht allein auf eine mögliche Abfindung an. Auch Freistellung, Resturlaub, nachvertragliche Verpflichtungen und mögliche sozialrechtliche Folgen können für die Bewertung eines Angebots entscheidend sein. Die Kanzlei prüft und verhandelt Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und unterstützt bei der Entwicklung einer passenden Verhandlungsstrategie.
Arbeitsverträge und Geschäftsführer
Daneben berät die Kanzlei bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführeranstellungsverträgen sowie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um deren Durchführung und Beendigung.