Wirtschaftsrecht
Unternehmen, Verträge und wirtschaftliche Entscheidungen

Gesellschaftsgründung und Neugründung
Bei der Gründung oder Neugründung eines Unternehmens sind Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführung und die vertragliche Ausgestaltung frühzeitig aufeinander abzustimmen. Die Kanzlei berät zu gesellschaftsrechtlichen Fragen bei der Errichtung und Strukturierung von Gesellschaften und begleitet Gesellschafter und Geschäftsführer bei den erforderlichen rechtlichen Schritten.
Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschaftsverträge
Gesellschaftsrechtliche Fragen entstehen nicht nur bei der Gründung, sondern während des gesamten Bestehens eines Unternehmens. Die Beratung umfasst insbesondere Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführern, die Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen sowie rechtliche Fragen bei Veränderungen im Gesellschafterkreis oder bei Konflikten innerhalb der Gesellschaft.
Verträge im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Verträge bilden die Grundlage zahlreicher unternehmerischer Entscheidungen. Die Kanzlei gestaltet und prüft wirtschaftsrechtliche Vereinbarungen mit Blick auf Leistungs- und Zahlungsregelungen, Haftung, Gewährleistung, Laufzeit, Kündigung und Vertragsbeendigung. Bestehende Vertragsentwürfe können ebenso geprüft werden wie neue Vereinbarungen für konkrete Geschäftsmodelle oder einzelne Transaktionen.
Unternehmenskauf und Unternehmensübertragung
Bei dem Erwerb oder der Veräußerung eines Unternehmens stellen sich regelmäßig Fragen zur Übertragung von Vermögensgegenständen, Forderungen und Verträgen, zum Übergang von Arbeitsverhältnissen sowie zur Zuordnung bestehender Risiken und Verbindlichkeiten. Die Kanzlei begleitet insbesondere Asset Deals und Unternehmensübertragungen, strukturiert die rechtlichen Umsetzungsschritte und gestaltet die erforderlichen Vereinbarungen.
Wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
Kommt es zum Streit zwischen Unternehmen, Gesellschaftern oder Vertragspartnern, unterstützt die Kanzlei bei der rechtlichen Einordnung sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.