Unternehmen und Privatpersonen sind nicht selten überrascht, wenn ein Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordert, die Monate oder sogar Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet wurden. Grundlage hierfür können die Vorschriften über die Insolvenzanfechtung sein.
Zweck der Insolvenzanfechtung
Die Anfechtung soll Vermögensverschiebungen rückgängig machen, durch die einzelne Gläubiger vor Verfahrenseröffnung gegenüber der übrigen Gläubigergesamtheit bevorzugt wurden. Ob eine Zahlung tatsächlich zurückgewährt werden muss, hängt von den Voraussetzungen des jeweiligen Anfechtungstatbestands ab.
Nicht jede Zahlung ist anfechtbar
Allein der Umstand, dass eine Zahlung kurz vor der Insolvenz erfolgt ist, genügt nicht. Entscheidend sind unter anderem Zeitpunkt, Art der Leistung, die wirtschaftliche Situation des Schuldners und in bestimmten Fällen die Kenntnis des Empfängers von einer Krise oder Zahlungsunfähigkeit.
Unterlagen und Geschäftsbeziehung prüfen
Für die Verteidigung gegen einen Anfechtungsanspruch ist häufig der tatsächliche Ablauf der Geschäftsbeziehung wichtig. Rechnungen, Zahlungsvereinbarungen, Mahnungen, Korrespondenz und frühere Zahlungsgewohnheiten können für die rechtliche Bewertung entscheidend sein.
Ansprüche nicht ungeprüft erfüllen
Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben des Insolvenzverwalters bedeutet nicht automatisch, dass der geltend gemachte Betrag geschuldet ist. Anspruchsgrundlage, Fristen, Tatsachenvortrag und mögliche Einwendungen sollten geprüft werden, bevor Zahlungen oder Anerkenntnisse erfolgen.