Der Zugang einer Kündigung stellt Arbeitnehmer häufig vor die Frage, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hingenommen werden muss oder ob ein Vorgehen dagegen sinnvoll ist. Wichtig ist vor allem, nicht zu lange abzuwarten.
Dreiwochenfrist beachten
Wer die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam, auch wenn rechtliche Einwände bestanden hätten.
Kündigungsgrund und Formalien prüfen
Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von zahlreichen Umständen ab. Zu prüfen sind unter anderem die Kündigungsfrist, eine mögliche Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, besondere Kündigungsschutzvorschriften sowie die Frage, ob der Arbeitgeber einen tragfähigen Kündigungsgrund darlegen kann.
Abmahnungen können eine Rolle spielen
Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist häufig relevant, ob zuvor eine wirksame Abmahnung ausgesprochen wurde. Auch deren Inhalt und die Vergleichbarkeit mit dem späteren Kündigungsvorwurf können entscheidend sein.
Verhandlungslösungen sind möglich
Ein Kündigungsschutzverfahren endet nicht zwingend mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Je nach Interessenlage kann auch eine einvernehmliche Beendigung gegen Abfindung, eine Freistellung oder eine andere vertragliche Lösung sinnvoll sein. Welche Strategie passt, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den persönlichen Zielen ab.